FAHRZONE GmbH – Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mit der Anmeldung, Buchung oder Teilnahme bei der FAHRZONE GmbH akzeptiert der Fahrschüler diese AGB verbindlich. Die AGB gelten für Fahrlektionen, Pakete, Kurse, Prüfungsbegleitungen, Zahlungen, Absagen, Versicherung, Datenschutz sowie Bild-, Ton- und Videoaufnahmen.
Vertrag
- Der Vertrag entsteht durch Anmeldung oder Buchung, mündlich, telefonisch, per SMS, WhatsApp, E-Mail, online oder persönlich.
- Die FAHRZONE GmbH verpflichtet sich zu einer sorgfältigen, fachgerechten und zielorientierten Fahrausbildung nach Schweizer Recht.
- Die Prüfungsvorbereitung erfolgt nach fachlicher Einschätzung des Fahrlehrers und nach dem individuellen Ausbildungsstand des Fahrschülers.
- Das Vertragsverhältnis endet nach Abschluss der gebuchten Leistung oder nach bestandener praktischer Führerprüfung.
- Beide Parteien können die Zusammenarbeit beenden; bereits entstandene Kosten bleiben geschuldet.
Tarife und Preise
- Es gelten die aktuellen Preise gemäss Website, Preisliste oder individueller Vereinbarung.
- Preisänderungen gelten für zukünftige Buchungen und neue Termine.
- Aktionen und Rabatte gelten nur im angegebenen Zeitraum und pro Fahrschüler nur einmal.
- Behördliche Gebühren sind nicht inbegriffen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Zahlung
- Jede Fahrlektion ist vor Beginn zu bezahlen.
- Akzeptierte Zahlungsmittel: Barzahlung, TWINT oder Banküberweisung.
- Pakete müssen vor der ersten Fahrlektion vollständig bezahlt sein.
- Offene Rechnungen müssen vor der praktischen Prüfung vollständig bezahlt sein.
- Bei offenen Beträgen kann die FAHRZONE GmbH weitere Leistungen, Fahrzeugnutzung oder Prüfungsbegleitung verweigern oder verschieben.
Fahrlektion
- Eine Fahrlektion dauert 45 Minuten.
- Treffpunkt ist grundsätzlich der vereinbarte Ort.
- Der Lernfahrausweis muss bei jeder Fahrlektion mitgeführt werden.
- Ohne gültigen Lernfahrausweis wird die Fahrlektion nicht durchgeführt und vollständig verrechnet.
- Der Fahrschüler muss pünktlich, vorbereitet und fahrfähig erscheinen.
Fahrzeuge
- Der Unterricht erfolgt grundsätzlich mit einem Fahrzeug der FAHRZONE GmbH.
- Handschaltung oder Automatik wird nach Möglichkeit berücksichtigt.
- Bei Wartung, Defekt, Unfall oder organisatorischen Gründen kann ein anderes geeignetes Fahrzeug eingesetzt werden.
- Ein Fahrzeugwechsel berechtigt nicht zu einer Preisreduktion.
Fahrfähigkeit und Verhalten
- Der Fahrschüler darf nicht unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss stehen.
- Der Fahrschüler darf nicht übermüdet, krank oder fahruntauglich sein.
- Der Fahrlehrer darf die Lektion verweigern oder abbrechen, wenn Sicherheitsbedenken bestehen.
- Bei Verschulden des Fahrschülers wird die Fahrlektion vollständig verrechnet.
- Anweisungen des Fahrlehrers sind jederzeit zu befolgen.
Absagen und Verschiebungen
- Absagen oder Terminverschiebungen müssen mindestens 24 Stunden vor dem Termin erfolgen.
- Rechtzeitige Absagen sind kostenlos.
- Verspätete Absagen werden vollständig verrechnet.
- Bei Krankheit kann auf die Verrechnung verzichtet werden, wenn ein ärztliches Zeugnis vorgelegt wird.
- Das ärztliche Zeugnis muss den betroffenen Termin bestätigen.
Nichterscheinen und Verspätung
- Bei Nichterscheinen wird die Fahrlektion vollständig verrechnet.
- Der Fahrlehrer wartet maximal 10 Minuten.
- Bei Verspätung verkürzt sich die Fahrlektion; der volle Preis bleibt geschuldet.
- Kann die Lektion wegen Verspätung nicht sinnvoll durchgeführt werden, wird sie vollständig verrechnet.
Versicherung
- Der Fahrschüler ist während Fahrlektionen und Prüfungen mit dem Fahrschulfahrzeug im Rahmen der bestehenden Versicherung der FAHRZONE GmbH versichert.
- Die Versicherungsdeckung richtet sich nach den gültigen Versicherungsbedingungen.
- Bei Einzelstunden kann eine Grundpauschale von CHF 120.– verrechnet werden.
- Bei Paketen ist diese Grundpauschale bereits enthalten, sofern nichts anderes angegeben ist.
- Kein oder eingeschränkter Versicherungsschutz besteht bei Alkohol, Drogen, Medikamenten, Übermüdung, grober Fahrlässigkeit, Vorsatz oder Missachtung von Anweisungen.
- In solchen Fällen haftet der Fahrschüler für Schäden, Selbstbehalte, Regressforderungen, Bussen und weitere Kosten, soweit gesetzlich zulässig.
Bussen und Schäden
- Bussen, Gebühren und Schäden infolge Fehlverhalten des Fahrschülers trägt der Fahrschüler.
- Dies gilt insbesondere bei Verkehrsverstössen, Missachtung von Anweisungen oder grobfahrlässigem Verhalten.
Praktische Führerprüfung
- Die Anmeldung zur praktischen Prüfung erfolgt grundsätzlich erst nach Empfehlung des Fahrlehrers.
- Vor der Prüfungsanmeldung kann eine interne Probeprüfung verlangt werden.
- Für die praktische Prüfung werden 2 normale Fahrlektionen verrechnet.
- Eine Lektion dient der Vorbereitung, Repetition und Anfahrt.
- Eine Lektion dient der Fahrzeugbereitstellung, Begleitung und Prüfung mit dem Experten.
- Auch wenn der Prüfungsablauf länger dauert, wird keine zusätzliche Prüfungspauschale verrechnet.
- Gebühren des Strassenverkehrsamts sind separat vom Fahrschüler zu bezahlen.
Prüfung ohne Zustimmung des Fahrlehrers
- Wer ohne Empfehlung des Fahrlehrers zur Prüfung geht, handelt auf eigenes Risiko.
- Der Fahrschüler organisiert in diesem Fall Fahrzeug, Begleitperson, Anmeldung und Kosten selbst.
- Die FAHRZONE GmbH ist nicht verpflichtet, Fahrzeug oder Begleitung zur Verfügung zu stellen.
- Verpasste Vorbereitungstermine nach Prüfungsanmeldung können zur Verweigerung oder Verschiebung der Prüfungsbegleitung führen.
Dritte praktische Führerprüfung
- Bei der dritten praktischen Führerprüfung wird ein Zuschlag von CHF 100.– verrechnet.
- Der Zuschlag deckt Mehraufwand für Gespräch, Ausbildungsbestätigung, Abklärungen und Terminvereinbarung mit dem Strassenverkehrsamt.
Kurse
- Kursanmeldungen sind verbindlich.
- Die FAHRZONE GmbH darf Kurse verschieben, zusammenlegen, den Kursort ändern oder bei Unterbelegung annullieren.
- Bei Instruktorenausfall kann ein anderer geeigneter Instruktor eingesetzt werden.
- Abmeldung mindestens 14 Tage vor Kursbeginn: kostenlos.
- Abmeldung 7 bis 13 Tage vor Kursbeginn: CHF 80.– Bearbeitungsgebühr.
- Abmeldung 0 bis 6 Tage vor Kursbeginn oder Nichterscheinen: voller Kurspreis geschuldet.
- Falls ein Teilnehmer wegen Abwesenheit, Verspätung, Unterbruch, ungenügender Teilnahme oder nicht erreichtem Kursziel einen Kursteil nachholen oder erneut besuchen muss, wird eine Pauschalgebühr von CHF 80.– verrechnet.
- Kurse werden auf Deutsch, Hochdeutsch oder Schweizerdeutsch durchgeführt.
- Bei ungenügenden Sprachkenntnissen kann die Teilnahme verweigert werden; der Kurspreis bleibt geschuldet.
Zahlungsverzug
- Rechnungen sind innert der angegebenen Frist zu bezahlen.
- Ohne besondere Frist gilt eine Zahlungsfrist von 30 Tagen.
- Bei Mahnung kann eine Mahngebühr von CHF 20.– verrechnet werden.
- Bei weiterem Verzug kann die FAHRZONE GmbH Inkasso- oder Betreibungsmassnahmen einleiten.
- Im Verzugsfall sind 5 % Verzugszins pro Jahr sowie notwendige Mahn-, Inkasso-, Betreibungs- und Bearbeitungskosten geschuldet, soweit gesetzlich zulässig.
- Für zusätzlichen Aufwand bei Betreibung kann eine Bearbeitungsgebühr von CHF 150.– verrechnet werden, soweit gesetzlich zulässig.
- Für administrative Handlungen nach Bezahlung, zum Beispiel Rückzug oder Bestätigung einer Betreibung, kann CHF 200.– verrechnet werden, soweit gesetzlich zulässig.
Datenschutz
- Personendaten werden für Ausbildung, Termine, Rechnungen, Prüfung, Versicherung, Administration und Kommunikation bearbeitet.
- Daten werden nicht verkauft.
- Eine Weitergabe erfolgt nur, wenn sie notwendig oder gesetzlich erlaubt ist.
- Mögliche Empfänger sind Strassenverkehrsamt, Versicherung, Zahlungsdienstleister, Buchhaltung, IT-Dienstleister, Inkasso, Rechtsberater oder Behörden.
- Marketing kann jederzeit abgelehnt werden.
Bild-, Ton- und Videoaufnahmen
- Mit der Anmeldung, Buchung oder Teilnahme erklärt sich der Fahrschüler damit einverstanden, dass die FAHRZONE GmbH während der Ausbildung, bei Kursen, bei bestandener Prüfung oder im Zusammenhang mit Fahrschulaktivitäten Bild-, Ton- und Videoaufnahmen erstellen darf.
- Diese Aufnahmen dürfen von der FAHRZONE GmbH für Website, Social Media, Werbung, Flyer, Broschüren, interne Dokumentation und Marketing verwendet, veröffentlicht und bearbeitet werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
- Der Fahrschüler nimmt zur Kenntnis, dass veröffentlichte Inhalte im Internet durch Dritte gespeichert, geteilt oder weiterverwendet werden können und eine vollständige Löschung unter Umständen nicht möglich ist.
- Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
- Bei minderjährigen Fahrschülern ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertretung erforderlich, soweit dies gesetzlich notwendig ist.
Haftung
- Die FAHRZONE GmbH haftet nur für vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden, soweit gesetzlich zulässig.
- Für Terminverluste, Folgeschäden oder persönliche Gegenstände wird keine Haftung übernommen, soweit gesetzlich zulässig.
- Zwingende gesetzliche Haftung bleibt vorbehalten.
Änderungen und Ausfälle
- Termine können bei Krankheit, Unfall, Fahrzeugdefekt, Wetter, Verkehr, Behördenmassnahmen oder anderen wichtigen Gründen verschoben werden.
- Die FAHRZONE GmbH bietet nach Möglichkeit einen Ersatztermin an.
- Die AGB können für zukünftige Buchungen angepasst werden.
Recht und Gerichtsstand
- Es gilt schweizerisches Recht.
- Es gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
- Soweit gesetzlich zulässig, ist der Gerichtsstand der Sitz der FAHRZONE GmbH.
- Zwingende Gerichtsstände für Konsumenten bleiben vorbehalten.
Schlussbestimmungen
- Ungültige einzelne Bestimmungen berühren die Gültigkeit der übrigen AGB nicht.
- Mit der Anmeldung, Buchung oder Teilnahme bestätigt der Fahrschüler, diese AGB gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben.
- Mit der Akzeptanz dieser AGB bestätigt der Fahrschüler ausdrücklich auch sein Einverständnis zu den in diesen AGB geregelten Bild-, Ton- und Videoaufnahmen.